Hier finden sie unsere "Allgemeinen Geschäftsbedingungen"

Hier sehen Sie unsere Referenzen.

 

So kommen Sie zu unserem Block.

Auf dieser Seite finden Sie unsere AGB, unsere Arbeitsplatzdeklaration und den Arbeitsplatzbericht

Wenn Sie Fragen über unsere AGB haben, so schreiben Sie uns bitte.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Rechtsgeschäfte der Reisetreff Petersburg Reiseagentur aus Sankt Petersburg.

Wir arbeiten ausschließlich nach den Gesetzen der Russischen Föderation.

 

1. Anmeldung

Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Reisetreff Petersburg den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich oder mündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtung einsteht. Eine eventuell von Reisetreff Petersburg erklärte Empfangsbestätigung, stellt keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Reisetreff Petersburg zustande, wenn die Buchung und der Preis schriftlich bestätigt wurde.

 

2. Bezahlung

Nach Vertragsabschluss ist spätestens bis 10 Tage vor Reisebeginn eine Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag muss bis spätestens vor Tourenbeginn gezahlt sein, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

 

Flugreisen bietet Adventoure tours nicht an. Unsere Partnerunternehmen, welche die Flugreisen im Auftrag der Anmelder buchen, sind für die Aushändigung des Sicherungsscheines nach § 651k Abs. 3 BGB verantwortlich.

Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises hat der Reiseteilnehmer keinen Anspruch auf die Nutzung der Reiseleistungen.

 

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das die Reisetreff Petersburg für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Anmelder innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt. Der Anmelder hat Reisetreff Petersburg noch vor Reisebegin zu informieren, wenn er den falschen Zeitraum an Reisetreff Petersburg übermittelt hat.

 

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Reisebestätigung. Abweichungen mit den Daten der Homepage oder dem Katalog können vereinbart sein. Sollten diese Daten auf der Reisebestätigung nicht mit den Angaben bei Buchung übereinstimmen, so kann der Reiseteilnehmer eine Änderung vom Anbieter fordern. Nebenabreden welche vom Umfang oder Inhalt abweichen, bedürfen eine schriftlichen Bestätigung der Reisetreff Petersburg. Die Reisetreff Petersburg wird nach erfolgter Reklamation durch den Anmelder diesen Sachverhalt prüfen. Die Reisetreff Petersburg behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben oder der Angaben auf der Homepage zur erklären, über die der Reisende vor der Buchung informiert wird.

 

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von der Reisetreff Petersburg nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die Reisetreff Petersburg ist verpflichtet, bei Änderungen oer Abweichungen der Leistungen, den Kunden unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird die Reisetreff Petersburg dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder den kostenlosen Rücktritt anbieten.

Im Fall einer erheblichen Änderung, einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt vom Reisvertrag muss sofort nach Bekanntgabe der Änderung geltend gemacht werden.

 

4 Preisanpassungen

Reisetreff Petersburg behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgabe für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, Steuern, die Änderung des Wechselkurses anzupassen. Diese Preisanpassung berechtigt den Reisenden nicht, aus diesem Grund vom Reisevertrag zurückzutreten.

 

Wird bei einer Gruppenreise die für eine ordentliche Durchführung erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann Reisetreff Petersburg bis zu zwei Wochen vor Reisbeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Anmelder ist unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen und ihm eine Rücktrittserklärung zukommen zu lassen. Bereits entrichtete Gebühren wie zum Beispiel Visumbeschaffungsgebühren eines Partnerunternehmens, werden bei Rücktritt wegen nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht erstattet. Reisetreff Petersburg bietet keine Visumbeschaffung in Deutschland an. Für die Beschaffung der Visa gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der ausführenden Partnerunterunternehmen.

 

5 Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die Reisetreff Petersburg Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.

 

Werden Leistungen der Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Beanstandungen der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, wenn dies möglich oder erforderlich ist. Der Reisende ist nicht berechtigt, die Tour abzubrechen und die Erstattung des Reisepreises zu verlangen. Unterlässt der Reisende schuldhaft den Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des Reisepreises nicht ein. Die Reiseleitung ist nicht befugt Ansprüche des Reisenden anzuerkennen.

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert wurde. Ansprüche des Reisenden verjähren nach einem Jahr. Der Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen die auftretenden Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

 

6 Haftung

Die vertragliche Haftung der Reisetreff Petersburg für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigefügt wird oder soweit Reisetreff Petersburg für den Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für Fremdleistungen, welche lediglich vermittelt wurden, haftet die Unternehmung Reisetreff Petersburg nicht.

 

Umbuchungswünsche welche bis zu 5 Tage vor Reisebeginn erfolgen, werden mit einem Umbuchungsentgelt in Höhe von 3000 Rubel pro Reiseteilnehmer berechnet.

Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist von 5 Tagen erfolgen, werden sofern die Änderung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt von Reisevertrag zu Bedingungen einer Stornierung und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt. Dies gilt nicht, wenn diese Umbuchungen nur geringe Kosten verursachen.

Der Kunde kann verlangen, dass statt seiner eine dritte Person in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages eintritt. Reisetreff Petersburg kann diesen Eintritt widersprechen, wenn diese Änderung den Erfordernissen nicht genügt, oder die Teilnahme gesetzlichen Bestimmungen entgegensteht.

Übernimmt eine dritte Person diesen Reisevertrag, so haftet diese Person gemeinsam mit dem ursprünglichen Auftraggeber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die entstandenen Mehrkosten.

 

7 Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, so kann dieser von Reisetreff Petersburg die Rückerstattung fordern. Einen Anspruch auf Rückerstattung dieser Leistungen besteht nicht.

 

8 Aufhebung des Reisevertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise aus Gründen welche nicht vorhersehbar waren erheblich erschwert oder beeinträchtigt, so können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Diese außergewöhnlichen Umstände können Epidemien, Krieg, innere Unruhen, Grenzschließungen oder Naturkatastrophen sein.

Wird der Vertrag durch den Auftraggeber gekündigt, so kann Reisetreff Petersburg eine angemessene Entschädigung verlangen.

Sofern der Reisevertrag eine Rückbeförderung umfasste, ist dafür das Partnerunternehmen verantwortlich, welches den Transportvertrag mit dem Anmelder geschlossen hat. Reisetreff Petersburg bietet keine Flug- oder Schiffsbuchungen an.

Alle Mehrkosten, welche durch außergewöhnliche Umstände entstehen, trägt der Reisende.

Reisetreff Petersburg haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafte Reisevorbereitung, eine gewissenhafte Reisevorbereitung und die ordentliche Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.

 

9 Gewährleistung

Wird eine Reiseleistung nicht ordentlich erbracht, so muss der Reisende zeitnah Abhilfe verlangen. Unterbleibt vom Reisenden diese Reklamation ist eine Vergütung zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschlossen. Reisetreff Petersburg kann die Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellt. Reisetreff Petersburg kann auch Abhilfe durch eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen.

 

10 Minderung des Reisepreises

Für den Anteil einer nicht vertragsgemäß erbrachten Reise kann der Reisende eine entsprechende Minderung des Reisepreises verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchen der Wert der Reise in einem mangelfreien Zustand gehabt hätte. Eine Minderung tritt nicht ein, soweit der Reisende es unterlässt zeitnah den Mangel anzuzeigen. Wenn der Reisende die Reise ohne Zustimmung der Reisetreff Petersburg abbricht, kann er keine Minderung des Reisepreises verlangen.

 

11 Kündigung des Vertrages

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Reisetreff Petersburg innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Reisevertrag mit einer schriftlichen Kündigung vom Reisevertrag zurücktreten.

Der Auftraggeber schuldet der Reisetreff Petersburg den in Anspruch genommenen Teil des Reisepreises, sofern dieser Teil für den Reisenden von Interesse war.

 

Sofern Reisetreff Petersburg den Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führte, kann der Reisende Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dieses gilt nicht, wenn Reisetreff Petersburg diesen Umstand nicht zu vertreten hat. Bei Reisegepäck sind Verlust oder Beschädigungen dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen.

 

Ein Schadensersatzanspruch gegen Reisetreff Petersburg ist beschränkt oder ausgeschlossen, wenn aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder internationaler Übereinkommen einen Anspruch der zu erbringende Leistungen gegen einen Leistungsträger geltend gemacht werden kann.

 

12 Versicherungen

Die Reisetreff Petersburg weist ausdrücklich auf die Möglichkeit und etwaige Notwendigkeit des Abschlusses einer geeigneten Versicherung hin. Eine Krankenversicherung ist für die Russische Föderation vorgeschrieben. Der Reisende kann sich für die Kosten einer eventuell notwendigen Rückführung bei Unfall oder Krankheit versichern. Die Prüfung der Notwendigkeit und der Eignung einer Versicherung obliegt ausschließlich dem Kunden.

 

13 Vorschriften für Gesundheit, Pass und Visa

Reisetreff Petersburg ist verpflichtet den Kunden über Gesundheits- Pass- und Visabestimmungen zu informieren, die Reisetreff Petersburg bekannt sind. Für nicht deutsche Staatsangehörige gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

 

Der Reisende hat sich vor Reiseantritt über die bestehenden gesetzlichen Vorschriften zu informieren und ist für die Einhaltung der Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Folgen, wie Rücktrittskosten welche aus der Nichteinhaltung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Reisenden. Reisetreff Petersburg haftet nicht für eine rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen Zugang der Visa an den Reisenden durch die diplomatische Vertretung auch dann wenn der Reisende die Reisetreff Petersburg damit beauftragt hat, es sei denn, Reisetreff Petersburg hat diese Verspätung zu vertreten.

Die Russische Föderation verlangt von allen deutschen Staatsbürgern, die in das Land einreisen, einen Nachweis über eine bestehende Reisekrankenversicherung, die bei einem in der Russischen Föderation anerkannten deutschen Versicherungsunternehmen abgeschlossen wurde.

 

Adresse unserer Reiseagentur aus Sankt Petersburg in russischer Schrift.

 

ООО РАЙЗЕТРЕФФ-ПЕТЕРБУРГ

НАБЕРЕЖНАЯ ПЕТРОГРАДСКАЯ

ДОМ 18 КОРПУС 3 ЛИТ В 10Н, офис 2   

197046 САНКТ-ПЕТЕРБУРГ

 

Санкт Петербург 18.11.2020

Arbeitsplatzdeklaration und Abeitsplatzbericht

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